Kleingärtnerverein Elze e.V.

Postalisch: Ina Marquardt, Bahnhofstraße 13, 31008 Elze

Tel. 0170 / 8488233, Mail: kgv.elze@gmx.de

Mietvertrag

zwischen

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(Vor- & Nachname)

im Folgenden als Mieter bezeichnet

und dem

Kleingärtnerverein Elze e.V.

im Folgenden als Vermieter bezeichnet

vertreten durch

________________________________________

(Vor- & Nachname)

1. Weitere Angaben zum Mieter

Straße:                     ___________________

PLZ & Wohnort:       ___________________

Vereinsmitglied:              O  Ja          O  Nein

2. Angaben zur Veranstaltung

Art der Veranstaltung: ___________________

Veranstaltungstag:       ___________________

3. Vorbemerkung

Durch die private Nutzung der sogenannten „Pergola“ wird es Mitgliedern des Kleingärtnervereins Elze e.V. und Außenstehenden ermöglicht private Feierlichkeiten durchzuführen.

Die Nutzung der Räumlichkeiten verpflichtet den Mieter zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit Vereinseigentum.

4. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter die sogenannte „Pergola“ auf dem Gelände des Kleingärtnervereins Elze e.V., Schmiedetorstraße 53, 31008 Elze, bestehend aus Freifläche vor der Pergola, Pergola (diese beinhaltet Gesellschaftsraum mit Bestuhlung, Tanzfläche, Thekenanlage) und Toiletten zur privaten Nutzung.

Die Nutzung der Kleingärten ist nicht Bestandteil dieses Vertrages und ausdrücklich untersagt.

4. Konditionen

Die Pergola wird zu folgenden Bedingungen vermietet:

4.1 Miete

Die Miete beträgt pro Tag bis zur Fertigstellung der Pergola

40,00   € für Mitglieder des Vereins

70,00 € für Außenstehende

Zusätzlich werden berechnet pro KWh Stunde Strom

0,50 €

und für Wasser (pauschal)

15,00 €

4.2 Kaution

Zusätzlich hat der Mieter eine Kaution von 100,00 € zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache unmittelbar zurückerstattet wird.

4.3 Bezahlung

Die Miete und die Kaution sind bei Schlüsselübergabe an den Vermieter in bar zu entrichten. Die Kosten für Wasser und Strom werden bei Schlüsselübergabe separat in bar entrichtet.

Sollten durch den Mieter weitere Kosten, in Form von Schäden am Eigentum des Vereins, entstehen sind diese ebenfalls in bar an den Vermieter zu bezahlen.

5. Verpflichtungen des Mieters

Im Einzelnen gelten nachfolgende Vereinbarungen:

1. Der Vertragspartner muss volljährig sein.

2. Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung; eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.

3. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume für Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- / gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und / oder verbreitet wird, sei es durch Mieter selbst oder durch Besucher der Veranstaltung. Handlungen gegen diese Bestimmungen aht der Mieter unverzüglich, gegebenenfalls unter Anwendung des Hausrechts zu unterbinden. Vom Mieter geduldete Verstöße gegen diese Bestimmung können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen.

4. Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er hat alle einschlägigen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen, versammlungsrechtlichen, feuerpolizeilichen und sonstigen gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise auch die jeweils geltende CoronaSchVO, einzuhalten.

5. Der Mieter hat die Mieträume pfleglich zu behandeln. Wände, Decken, Fenster, Mobiliar dürfen nicht durch Nägel, Klebematerialien, Heftzwecken oder sonstiges in die Substanz eingreifende Befestigungsmaterialien beschädigt werden. Mietgegenstände dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten aufbewahrt werden.

Für entstandene Schäden am Mietgegenstand während der Mietdauer haftet der Mieter.

6. Nachweislich durch den Mieter bzw. seine Gäste verursachte Schäden an Vereinseigentum bzw. Gartenparzellen während der Mietdauer sind durch den Mieter zu begleichen.

7. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

8. Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm und unzulässige Abfallentsorgung an angrenzenden Grundstücken sind zu unterlassen.

9. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.

10. Sofern aufgrund der Wiedergabe von Ton-/Bildmaterial im Rahmen der Veranstaltung gebühren der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anfallen, ist die Anmeldung und Gebührenzahlung ausschließlich Angelegenheit des  Mieters.

8. Die Räumlichkeiten müssen bis zum Übergabetermin komplett gereinigt werden. Genauere Angaben über die durchzuführenden Tätigkeiten entnehmen Sie dem Übergabeprotokoll (Anhang R).

9. Ist eine Nachreinigung notwendig, wird hierfür die Kaution einbehalten. Die Entscheidung, ob eine Nachreinig durchzuführen ist, trifft der Vermieter.

10. Sämtliche® Müll, Wer- und Reststoffe sowie das gesamte Leergut sind vom Mieter bis zum Übergabezeitpunkt zu entsorgen.

11. Nach Ende der Veranstaltung müssen das Licht und alle elektrischen Geräte ausgeschaltet sowie alles Fenster, Rollläden und Türen verschlossen werden. Dieses gilt auch für die Toilettenanlage. Außerdem muss beim Verlassen des Vereinsgeländes das Fußgängertor verschlossen werden.

12. Handtücher, Reinigungs – und Sanitärzubehör werden von Mieter gestellt.

13. Der Mieter und die Teilnehmer der Veranstaltung haben keinen Anspruch auf freie Parkplätze vor dem Vereinsgelände.

14. Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln, Klammern (Tacker) und ähnlichem an Wänden, Türen, Decken, Holz oder Inventar befestigt werden. Hierfür kann Klebeband oder Bindfaden verwendet werden, der im Anschluss an die Veranstaltung wieder restlos zu entfernen ist.

15.  Bei Stornierungen des Mietvertrages durch den Mieter innerhalb von 14 Kalendertagen werden 25 % der Mietsumme in Rechnung gestellt, sowie innerhalb von 7 Kindertagen 50 % der Mietsumme in Rechnung gestellt.

6.) Verhalten des Mieters und seiner Gäste

Der oben genannte Mieter hat für die Dauer der Veranstaltung (private Feier) anwesend zu sein. Er ist direkter Ansprechpartner des Vermieters und allein haftend.

Übernachtungen in der Pergola, in Zelten oder in der Kleingartenanlage (sofern Gäte keine Kleingartenbesitzer sind) sind nicht gestattet.

7. Übergabe

Die Rückgabe der Pergola erfolgt

am ____________________________

um ____________________________

Sollte die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt nicht im ordnungsgemäßen Zustand sein, behält der Verein die Kaution ein.

8. Sonstige Vereinbarungen

Für eventuelle Diebstähle am Eigentum des Mieters oder seiner Gäste sowie für Unfälle auf dem Vereinsgelände (Pergola, Toilettenanlage, Freifläche vor der Pergola, Zuwegung) und in der Kleingartenanlage übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

Sollten Umstände höherer Gewalt (z.B. Rohrbruch, Brand, Frostschaden, Schnee- oder Sturmschäden) eine Nutzung des vereinsheims verhindern, hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Es erfolgt in diesem Fall eine Erstattung des Mietpreises und der Kaution.

9. Datenschutz

Der Vermieter weist darauf hin, dass die Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf der Grundlage von Art.6 Abs.1 Buchst. b) und f) DSGVI erfolgt und die Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist für etwaige Ansprüche gespeichert werden.

10. Schlussbestimmung

1. Der Vermieter behält sich vor, dass ein Vorstandsmitglied jederzeit die Einhaltung der ornung kontrollieren darf. Im Fall der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Vereinsanlagen sowie einer Schädigung des Vereinsrufes ist dieser berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Eine Rückvergütung des Mietpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

2. Die Reinigung muss bis zum Übergabezeitpunkt, wie vereinbart, durchgeführt werden.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der sonstigen Vertragsbestandteile nicht. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung eine solche tritt, die wirksam ist und dem von den Parteien Gewollten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten steht.

4. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung. Mündliche oder sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

5. Als Gerichtsstand wird Elze vereinbart.

Ich erkläre mich durch meine Unterschrift mit allen vorgenannten Bedingungen einverstanden.

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                      ( Ort, Datum)

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              (Unterschrift Mieter)

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                   (Unterschrift Vermieter)